Ver.di : Soziale Not bei Berliner Taxifahrer/innen

Taxi und Uber in Berlin: Wildwest-Willkür trifft Beschäftigte

24. April 2020 von Klaus Meier

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Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di macht in einer Presseerklärung auf die akute Notlage vieler Taxifahrerinnen und -fahrer in Folge der Coronavirus-Krise aufmerksam.

23.04.2020 ver.di - Das Taxigewerbe in der Hauptstadt ist von den Folgen der Corona- Pandemie massiv betroffen. Die Umsätze sind im Vergleich zum Vorjahr um 80 Prozent bis teilweise 95 Prozent eingebrochen. Legal wirtschaftenden Betrieben bleibt nur die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld zu beantragen oder sie zu entlassen.

ver.di beobachtet, dass viele Firmen ihre Angestellten die Folgen der Krise allein ausbaden lassen. Größere Firmen machen dicht, es werden Beschäftigte ohne Lohn nach Hause geschickt. Für viele Fahrer/innen wird auch kein Kurzarbeitergeld beantragt. Eine Ursache liegt darin, dass zahlreiche Beschäftigte keinen formgerechten schriftlichen Arbeitsvertrag haben. Löhne werden oft individuell verhandelt und orientieren sich am eingefahrenen Umsatz. Auch Schwarzarbeit spielt eine große Rolle. Wenn Unternehmen Kurzarbeit beantragen wollen, müssen jedoch Zahlen der Vormonate vorgelegt werden, um die Ansprüche zu errechnen. Wenn jedoch an den Sozialsystemen vorbei in die eigene Tasche gewirtschaftet wurde, können keine plausiblen Vergleichszahlen vorgelegt werden. Um nicht in den Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger zu geraten, unterlassen diese Firmen daher Antragstellung und Behördenkontakte. Bei einer vom Berliner Senat in Auftrag gegebenen Studie fiel schon im Juli 2016 auf, dass 77 Prozent der Berliner Taxiunternehmen betriebswirtschaftlich unplausible Zahlen vorlegten hatten.

„ver.di fordert, dass die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Behörden tätig werden. Die Berechnungsgrundlage für Kurzarbeitergeld hat mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn zu entsprechen. Nach Auffassung von ver.di ist auch die Wartezeit an Halteplätzen zu vergütende Arbeitszeit. Kompensatorische Sozialleistungen wie Wohngeld und ergänzendes ALG II sollten auch langfristig ohne Bedürftigskeitsprüfungen gewährt werden. Dies wären jedoch nur erste Schritte, um die Not zu begrenzen. Damit Taxifahrerinnen und -fahrer für sich und ihre Familien auskömmliche Einkommen erzielen, fordert ver.di für alle Beschäftigten feste Verträge und einen Tarifvertrag, der sich im Niveau an dem für die BVG orientiert“, sagt Susanne Meinke, zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin.

Quelle: Ver.di : Soziale Not bei Berliner Taxifahrer/innen https://bb.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++14887a36-854b-11ea-9749-001a4a160100

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